Prüfservice für Leitern und Steigtechnik

Sowohl die aktuelle Fassung der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) von August 2004, als auch die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern DGUV 208-016 (vormals UnfallverhütungsvorscPrüfplakete für Leiternprüfunghrift BGI 694) verpflichten den Unternehmer u.a., nur Leitern und Tritte zur Verfügung stellen, oder selbst benutzen, die den Regeln der Technik entsprechen und nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind.

Der Unternehmer hat nach DGUV 208-016 dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

Wir von Himmelsbach helfen Ihnen gerne, die Sicherheit in Ihrem Betrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb bieten wir einen unabhängigen Prüfservice - nicht nur für unsere Leitern-Produkte an.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Wie das geht? Ganz einfach:

  • Sie vereinbaren mit uns einen Termin.
  • Wir prüfen die Leitern bei Ihnen (selbstverständlich alle Marken).
  • Einwandfreien Leitern erhalten einen Prüfaufkleber.
  • Defekten Leitern werden, sofern reparaturfähig, vor Ort oder bei größeren Reparaturen in unserer Werkstätte instandgesetzt und nach erfolgter Reparatur mit Prüfplaketten.
  • Totalschäden entsorgen wir in Ihrem Auftrag.
  • Das Führen des Leitern-Prüfbuches wird von uns übernommen.


Eine Durchführungsanweisung der Leiterprüfung können Sie sich hier anschauen.
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor.  >> Download <<