Treppen-Überstieg stationär mit einer Treppenneigung von 60°
- Stufenbreite wahlweise 600, 800 oder 1.000 mm.
- Alu-Profilstufen 200 mm tief.
- Bei Zugängen zu Masdchinen oder maschinellen Anlagen ist eine Stufenbreite von 600 mm nur in Ausnahmefälle zulässig.
- Serienmäßig mit einem Handlauf, links montiert, Handlauf rechts gegen Mehrpreis erhältlich.
- Bei Zugängen zu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist ein beidseitiger Handlauf zwingend erforderlich, sofern die Distanz zum Objekt mehr als 120 mm beträgt.
- Geländer ab der Plattform 1.100 mm hoch mit Knie- und Fußleiste.
- Podestlänge 500 mm.
- Lichte Weite = Podestlänge - 210 mm.
- Podestlängen sind in freitragender Ausführung begrenzt.
- Alu-Profilstufen 200 mm tief.
- Standardausführung mit Bodenwinkel unten, Bodenverschraubung zwingend.
- Äußere Treppenbreite einschließlich einseitigem Handlauf = Stufenbreite + 100 mm bzw. + 150 mm bei beidseitigem Handlauf.
- Zwischenabmessungen zum Preis der nächst höheren Stufenzahl.
- Zulässige Belastung der Stufen 150 kg, zulässige Gesamtbelastung 150 kg/m2 (max. 300 kg).
- Benutzung nur durch 1 Person zulässig.
- Der Versand erfolgt in werkseitig vormontierten Baugruppen.
HINWEIS: Keine Lagerware, Fertigung erfolgt auftragsbezogen.
Bitte beachten Sie, dass die Treppen-Überstige des Typs 2240/2241 stest fix montiert werden müssen.
Nach EN ISO 14122 sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich Treppen mit 45° Neigung vorzuziehen. Wenn die örtlichen Gegebenheiten aus Platzgründen dies nicht ermöglichen oder die Treppe eher selten benutzt wird, kann eine Treppenneigung von 60° gewählt werden.