Schienenbefestigung (Leitersprossen)
An Himmelsbach Steigleitern nach DIN 18 799-1 und DIN EN ISO 14 122-4.
Bei möglichen Absturzhöhen ab 5,00 m ist eine Steigschutzeinrichtung zwingend erforderlich. Befestigung mindestens alle 1,68 m erforderlich.
- Zur Befestigung von Steigschutzschienen mittig an Leitersprossen.
- Für lichte Leiterbreiten von min. 400 mm.
- Befestigung mindestens alle 1,68 m erforderlich.
- Gewicht ca. 0,2 kg.
- Ausführung: Edelstahl.