Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Himmelsbach Leitern- & Gerüstefabrik GmbH

§ 1 Geltung
(1) Diese allgemeinen Verkaufs – und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehende Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Soweit einzelne Bedingungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens gelten, wird dies in Fettdruck extra gekennzeichnet.
(4) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht berührt.
(5) Der Käufer/Kunde ist Verbraucher, wenn er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Der Käufer/Kunde ist Unternehmer, wenn er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragspartner, Angebot, Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Kunde) und der Himmelsbach Leitern & Gerüstefabrik GmbH (nachfolgend: Anbieter)
(2) Die Abbildungen bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Anbieters stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten des Kunden dar. Mit Abschicken des Bestellformulars erklärt der Kunde verbindlich gegenüber dem Anbieter, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Damit gibt der Kunde ein bindendes Angebot (§ 145 BGB) ab.
(3) Der Anbieter kann das Angebot innerhalb von vier Werktagen durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Mit dieser Auftragsbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen.
(4) Die unmittelbar nach der Bestellung automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

§ 3 Vertragspflichten, Lieferung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart, liefert der Anbieter an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
(2) Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann der Anbieter, soweit schon ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail- Konto erreichbar ist und nicht auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
(4) Die Bestellung wird unverzüglich nach Vertragsabschluss beim Anbieter bearbeitet.
(5) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(6) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden ist der Anbieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzungen von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.
(7) Die Lieferfristen ergeben sich aus den jeweiligen Waren- und Leistungsbeschreibungen bzw. werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

§ 4 Preise, Zahlung, Fälligkeit 
(1) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden mittels des im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsmittels.
(2) Die Kosten für die Verpackung übernimmt der Anbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Versandkosten fallen für den Kunden bei Warenlieferungen an, mit Ausnahme regelmäßiger wiederkehrender Lieferungen (Abonnements).Die konkret anfallenden Versandkosten werden bei Aufruf des Warenkorbs und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Fallen Zollgebühren an, trägt diese der Kunde.
(4) Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach der jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarung.
(5) Ist Vertragsgegenstand eine wiederkehrende Leistung und hat der Kunde daraus eine regelmäßige Zahlung zu leisten, so wird die Zahlung jeweils am ersten Tag eines Monats im Voraus fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt.
(6) Ist keine vertragliche Vereinbarung über die Fälligkeit des Kaufpreises bei einmaligen Leistungen getroffen worden,
(a) ist, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, der Kaufpreis spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.
(b) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. 
(7) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich der Anbieter vor.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltungsmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über. Bei Lieferung der Ware durch einen Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum des Anbieters. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Ware zurück zu nehmen.
(2) Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an den Anbieter ab. Unbesehen unserer Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Anbieter, die Forderung nicht einzuziehen solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist der Anbieter verpflichtet, die Sicherheiten nach seiner Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

§ 8 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die zugesicherten Eigenschaften hat.
(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, 
(a) wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. 
(b) wenn der Kunde Verbraucher ist, kommen die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Kaufverträge zur Anwendung.
(3) Gewährleistungsansprüche können
(a) wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang,
(b) wenn der Kunde Verbraucher ist, nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb von zwei Jahren nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(4) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit Rechnung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die normale Abnutzung der Ware. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die Ware verändert.
(5) Bei Lieferung durch eine Spedition hat der Kunde die Ware unverzüglich im Beisein des Speditionsfahrers auf äußerlich erkennbare Mängel zu untersuchen; insbesondere hat er die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen. Schäden müssen auf dem Speditionsbrief vermerkt werden. Der Speditionsfahrer muss dies gegenzeichnen. Unterschreibt der Kunde den Speditionsbrief „Ware ordnungsgemäß erhalten“ erlischt die Mängelgewährleistung bezüglich des Speditionsschadens.
(6) Bei Mängeln der Ware hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.

§ 9 Virenschutz, Datensicherung
(1) Zulieferungen durch den Kunden (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keiner Prüfungspflicht seitens des Anbieters. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Anbieter erkennbar werden muss. Der Kunde hat bei Datenübertragungen vor deren Übersendung die dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren o.ä. einzusetzen.
(2) Die Datensicherung der übertragenen Daten obliegt alleine dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

§ 10 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder von Seiten seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet er nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

§ 11 Widerruf
(1) Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden.

§ 12 Datenlöschung, Archivierung
(1) Nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen der Parteien werden die dem Anbieter zur Durchführung des Auftrages übermittelten und beim Anbieter gespeicherten Daten des Kunden gelöscht, sofern einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden, soweit sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Anbieter nur nach Abgabe einer schriftlichen Einwilligung des Kunden weiterhin gespeichert bzw. archiviert. Es kann einzelvertraglich vereinbart werden, dass für die Archivierung eine gesonderte Vergütung vom Kunden an den Anbieter zu zahlen ist. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, hat die Kosten hierfür der Kunde zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). 
(2) Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Kenzingen.

§ 14 Alternative Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.