Die Lösung für Gebäude- und Maschinenaufstieg mit Zwischenplattform.
- Steigleitern in Ausführung: Stahl verzinkt.
- Zur ortsfesten Montage nach BGV D 36 und DIN 18 799-1, DIN 14 094-1 und DIN EN ISO 14 122-4.
- Steigleitern mit Rückschutz nach BGV D 36. Entsprechend DIN 14 094-1 und 18 799-Teil 1.
- Sprossenabstand: 280 mm.
- Aluminium-Steigleitern mit durchgehend geriffelten Vierkantsprossen 30 x 30 mm. Stahl- und Edelstahlleitern mit Lochsprossen 30 x 30 mm.
- Leiterbreite: 520 mm.
- Holmabmessung: 60 x 25 mm.
- Steigleiterausführung, die vom Standardangebot abweichen, fertigen wir auf Anfrage an.
- Abstand der Wandhalter untereinander beträgt maximal 2,00 m. Jedoch muss jedes Leiterteil mit mindestens 2 Wandhaltern montiert werden.
- Wandhalter und diverses Zubehörmaterial finden Sie unter "Ersatzteile und Zubehör", oder Sie klicken hier.
HINWEIS: Preise für längere Leitern und für Leitern mit Steigschutzeinrichtung nach DIN EN 353-1 anstelle Rückenschutzkorb auf Anfrage. Bei Leiteranlagen mit Rückenschutzkorb darf nach UVV jeder Leiterzug maximal 10,00 m lang sein. Anlagen über 10,00 m werden mehrzügig unter Einbezug von Umsteigepodesten ausgeführt. Ist dies aus baulichen Gegebenheiten nicht möglich, so müssen alle 10,00 m Zwischenplattformen eingebaut werden.